Mitarbeiterbeteiligung
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Brauchen Gründer einen Anwalt?

Dieser Beitrag erklärt, wie die Gründung einer GmbH bzw eines Start-Ups abläuft und wann die Beiziehung eines Anwalts sinnvoll ist.

Eines vorweg: als Anwalt und selbst Gründer bin ich mir bewusst, dass Gründer im Regelfall am Beginn ihres Weges mehr Zeit und Arbeitskraft als Kapital zur Verfügung haben. Da ist es nur verständlich, dass sie die Kosten so niedrig wie möglich halten möchten.

Solchen Gründern würde ich raten, selbst so viel Recherche wie möglich zu betreiben, und die verschiedensten Möglichkeiten der gratis Beratung (wie etwa der WKO) in Anspruch zu nehmen.

Wann sollte ein Anwalt involviert werden?

Streng genommen braucht man für die Gründung einer GmbH in Österreich keinen Anwalt. Ob und in welchem Ausmaß ein Anwalt im Rahmen der Gründung miteinbezogen werden sollte, hängt von einigen wesentlichen Faktoren ab, wie zB:

  • wie viel Zeit die Gründer selbst für Recherche aufwenden wollen,
  • wie viel Kapital und Erfahrung vorhanden ist,
  • wie viele Gesellschafter gründen wollen und
  • in welcher Branche die Gesellschaft tätig werden soll.

 

Tiefenbacher Law hat eine umfangreiche Expertise bei der Beratung von Start-Ups und KMUs. Gerade für Gründer, die keine oder wenig Erfahrung mit der Gründung bzw Führung eines Unternehmens haben, kann ein spezialisierter Anwalt als Ratgeber zum Gedankenaustausch sehr hilfreich sein. Viele Gründer sind sich über gewisse Probleme und Möglichkeiten im Vorhinein nicht bewusst. Aus Erfahrung ist es meistens teurer einen Fehler zu sanieren, als ihn durch vorsorgliche Beratung zu vermeiden.

Was vielen Unternehmern nicht bewusst ist, ist dass die Weichen, die man am Anfang stellt, oft langwierige Folgen für den Erfolg des Unternehmens haben.

Ein häufiger Fall den ich in meiner Beratungspraxis immer wieder sehe, ist dass die meisten Gründer es nicht ernsthaft für möglich halten, dass es in Zukunft zu Meinungsverschiedenheiten zwischen den einzelnen Gründern kommen kann. Für diese Fälle sollte bereits in den Gründungsdokumenten Vorsorge getroffen werden. Andernfalls kann dies zur Lenkungsunfähigkeit des Unternehmens führen. Tatsächlich suchen mich aber immer wieder Gesellschafter auf, die mit anderen Gesellschaftern im Konflikt geraten sind und die keine ausreichenden Vorkehrungen getroffen haben. In diesem Stadium ist meist eine intensive Einbeziehung eines Anwalts notwendig und es resultiert nicht selten in Rechtsstreitigkeiten.

Für einzelne Gründer, die nur eine kleine Beteiligung halten (Minderheitsgesellschafter) ist es außerdem wichtig zu verstehen, dass sie sich unter Umständen Spezialrechte im Rahmen der Gründung zusichern lassen können. Andernfalls wird es häufig der Fall sein, dass sie von den anderen Gesellschaftern bei Entscheidungen leicht überstimmt werden können.

Auf den Punkt gebracht sollte ein Anwalt jedenfalls konsultiert werden,

  • wenn Verträge so komplex und umfangreich sind, dass Unternehmer sie ohne juristischen Rat nicht vollständig verstehen können,
  • oder wenn wichtige Entscheidungen getroffen werden, wie die Übertragung eines bedeutenden Teils des Unternehmens oder im Zusammenhang mit externen Finanzierungen.
  • Auch Verträge, die häufig verwendet werden, wie Arbeitsverträge, Vereinbarungen über die Mitarbeiterbeteiligung oder Datenschutzrichtlinien, sollten von einem Anwalt geprüft werden.

Haftung

Bitte beachten Sie auch das Thema der Haftung. So sind Geschäftsführer verpflichtet sich rechtlich beraten zu lassen, wenn ihr Wissen nicht ausreicht, um die rechtliche Tragweite von Verträgen oder rechtlichen Problemen zu verstehen. Auch die Tatsache, dass Geschäftsführer sich nicht bewusst sind, dass ein gewisses Handeln gegen ihre Pflichten verstößt, ist nicht schuldbefreiend. 

Vorwerfbare rechtliche Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!

Begleitung während der vier Phasen eines Unternehmens

Im Regelfall begleitet Tiefenbacher Law Start-Ups/Unternehmen durch vier Phasen:

  1. Gründungsphase (Gründung und Aufbau des Unternehmens);
  2. Wachstumsphase (Finanzierung(srunden);
  3. Reifephase (Unternehmensführung und -strukturierung);
  4. Endphase (eventueller Exit (Verkauf), Weitergabe an die nächste Generation oder Zusammenschluss mit weiteren Unternehmen).

Ablauf einer Gründung

Die tatsächliche Gründung einer GmbH erfordert folgende Schritte:

  1. Erstgespräch und Beratung über die verschiedenen Gründungsmöglichkeiten;
  2. Erstellung der Gründungsdokumente durch Tiefenbacher Law;
  3. Notartermin bei dem ein Gesellschaftsvertrag (bzw Errichtungserklärung bei einer Einpersonen-GmbH) abgeschlossen wird und eine Musterzeichnung des Geschäftsführers sowie die Firmenbuchanmeldung unterzeichnet wird;
  4. Einzahlung der Stammeinlage(n) der/des Gesellschafter(s);
  5. Einholung der Bankbestätigung über die Einzahlung gemäß Punkt 4.;
  6. Einreichung der Dokumente beim Firmenbuch durch Tiefenbacher Law;
  7. Abschluss der Gründung durch Eintragung der Gesellschaft im Firmenbuch.

 

Wenn Sie eine Einpersonen-GmbH gründen wollen, hat der Gesetzgeber darüber hinaus die Möglichkeit geschaffen, die Gründung selbständig online über das Unternehmensserviceportal durchzuführen.

Bitte beachten Sie, dass der oben beschriebene Weg nur den gesellschaftsrechtlichen Gründungsvorgang darstellt. Darüber hinaus sind auch andere Vorschriften, wie etwa das Gewerberecht, das Steuerrecht, etc. zu beachten.

Lassen Sie uns gemeinsam die Weichen für Ihren Unternehmenserfolg stellen!