Honorar & Zusammenarbeit: Transparenz für Ihre Planungssicherheit

Transparenz und Planbarkeit sind zentrale Bestandteile einer professionellen Zusammenarbeit. Deshalb bespreche ich Honorare grundsätzlich frühzeitig und offen mit meinen Mandanten.

Vor Beginn eines Mandats klären wir gemeinsam:

  • welche Leistungen benötigt werden,
  • welcher Aufwand realistisch zu erwarten ist, sowie
  • welches Honorarmodell für Ihr Anliegen sinnvoll ist.

So behalten Sie jederzeit die Kontrolle über Kosten und Umfang der Beratung.

Erstkontakt - kostenlos und unverbindlich

Erstkontakt - kostenlos und unverbindlich

Die erste Kontaktaufnahme ist für Sie kostenlos und unverbindlich. Das gilt unabhängig davon, ob Sie Ihr Anliegen telefonisch oder per E-Mail schildern. Anwaltliche Schweigepflicht gilt ab der ersten Zeile.

Erste Einschätzung

Erste Einschätzung

Nach Ihrer Kontaktaufnahme melde ich mich wochentags innerhalb von 24 Stunden. Wir klären gemeinsam, ob, wann und zu welchen Konditionen ich Sie unterstützen kann. Rechtlicher Rat folgt nach Mandatsbeauftragung.

Die Erstberatung – der Einstieg in das Mandatsverhältnis

Die Erstberatung – der Einstieg in das Mandatsverhältnis

Im Rahmen der Erstberatung erörtern wir ausführlich Ihre Situation und klären Ihre rechtliche Handlungsmöglichkeiten. Für diese Erstberatung kann ich Ihnen in den meisten Fällen vorab einen Festpreis nennen. Dieser hängt unter anderem vom Umfang des geschilderten Sachverhalts, der von Ihnen vorgelegten Unterlagen und der Komplexität der zu erörternden Rechtsfragen ab. Diese erste Beratung kann sowohl persönlich, telefonisch, per E-Mail oder per Videokonferenz erfolgen.

Folgetermine

Folgetermine

Wenn Sie sich für eine Fortsetzung entscheiden, klären wir vorab die Vergütungsdetails. Sie wählen das Honorarmodell, das zu Ihrem Anliegen passt – und kennen die Konditionen vor dem nächsten Schritt.

Die verschiedenen Honorarmodelle

Für die rechtliche Beratung stehen folgende Modelle zur Verfügung.

Zeithonorar

Bei komplexen oder offenen Sachverhalten erfolgt die Abrechnung in der Regel nach Zeitaufwand.

Sie erhalten eine nachvollziehbare Aufstellung aller Leistungen für maximale Transparenz. Dieses Modell eignet sich insbesondere für:
  • laufende Beratung
  • komplexe gesellschaftsrechtliche Fragen
  • Gesellschafterkonflikte
  • umfangreiche Transaktionen

Pauschalpreis

Wenn sich der Aufwand im Vorfeld gut abschätzen lässt, kann ein Pauschalhonorar vereinbart werden. Dies bietet Ihnen maximale Planungssicherheit und eine klare Kalkulation.

Typische Anwendungsfälle:
  • Gründungen
  • Vertragsgestaltung
  • Standardisierte Strukturmaßnahmen



External Counsel

Für Startups und mittelständische Unternehmen, die keinen eigenen Inhouse-Juristen haben.
Ich stehe Ihnen für das operative Tagesgeschäft und schnelle Rückfragen kontinuierlich zur Verfügung.

Der Nutzen:
Wir vereinbaren ein monatliches Fixbudget. Das schont Ihre Liquidität und garantiert Ihnen bevorzugte Reaktionszeiten.

Abrechnung nach Tarif

Im Falle einer gerichtlichen Vertretung biete ich Ihnen die Möglichkeit, meine Leistungen nach den gesetzlichen Vorgaben abzurechnen.

Dies erfolgt transparent auf Basis des Rechtsanwaltstarifgesetzes (RATG) oder der Allgemeinen Honorar-Kriterien (AHK).

Sie wollen gemeinsam die bestmöglichen rechtlichen
Lösungen finden?