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image by : https://pixabay.com/ Deal Tiefenbacher Law

Unternehmenskauf (Asset Deal) vs. Gesellschaftsanteilskauf (Share Deal)

Dieser Beitrag geht auf die grundsätzlichen Unterschiede zwischen einem Unternehmenskauf (Asset Deal) und einem Gesellschaftsanteilskauf (Share Deal) ein. Darüber hinaus erläutert er den üblichen Ablauf einer Unternehmenstransaktion.

 

Vor Kurzem habe ich einem Arzt dabei geholfen, seine Praxis an einen jungen Arzt zu übertragen. Mein Mandant hatte über Jahrzehnte eine florierende Praxis aufgebaut, mit einem umfangreichen Kundenstamm und teuren Geräten. Da er sich in den verdienten Ruhestand begeben wollte, stand er vor der Frage, wie er seine Praxis bestmöglich weitergeben konnte.

Gerade am Ende einer Karriere sind dabei unter anderem folgende Faktoren entscheidend:

  • So wenig Haftung wie möglich,
  • ein möglichst hoher Ertrag und
  • der Schutz der Interessen seiner Patientinnen (vor allem auch die Einhaltung des Datenschutzrechtes).

 

Die Hauptaufgabe eines/einer spezialisierten Anwalts/Anwältin ist sich genau um diese Themen zu kümmern und dafür Lösungen anzubieten. Für Unternehmer:innen ist eine solche Transaktion oftmals ein einmaliges Event. Daher ist es wichtig, einen Partner an ihrer Seite zu haben, der bereits eine Vielzahl solcher Verträge verhandelt hat.

 

Eine der wesentlichsten Entscheidungen im Rahmen eines Kaufs/Verkaufs ist die Wahl der richtigen Transaktionsstruktur. Beim Kauf/Verkauf eines Unternehmens gibt es zwei Haupttypen von Transaktionsformen:

  • den Kauf von Vermögenswerten (Asset Deal) und
  • den Kauf von Gesellschaftsanteilen (Share Deal).

 

Jede Art von Transaktion hat ihre Vor- und Nachteile und es ist für Unternehmer:innen wichtig, die Unterschiede zwischen ihnen zu verstehen, um die bestmögliche Struktur zu wählen.

Unternehmenskauf (Asset Deal):

Bei einem Asset Deal werden die Vermögenswerte des Unternehmens, wie z.B. Kundenstamm, Inventar und geistiges Eigentum, verkauft. Der/die Käufer:in erwirbt diese Vermögenswerte, aber nicht die juristische Person (z.B. GmbH) selbst. Das bedeutet, dass die Gesellschafter weiterhin Eigentümer der Gesellschaft bleiben.

Diese Art der Transaktion hat den Vorteil, dass der/die Käufer:in gezielt nur bestimmte Vermögenswerte (z.b. eine bestimmte Sparte eines Unternehmens) erwerben kann. Darüber hinaus wird diese Variante auch immer dann gewählt, wenn keine übertragbare Gesellschaft vorhanden ist (z.B. ein/e Einzelarzt/Einzelärztin, der/die seine/ihre Praxis übertragen möchte). Aber auch in diesem Fall sieht das Gesetz bestimmte zwingende (Haftungs-)Bestimmungen vor (z.B. §1409 ABGB, §38ff UGB, etc.), die beachtet werden müssen.

Gesellschaftsanteilskauf (Share Deal):

Im Gegensatz dazu wird bei einem Share Deal die juristische Person selbst mit all ihren Aktiva und Passiva erworben. Der/die Käufer:in erwirbt die Anteile an der Gesellschaft, die selbst eine eigenständige Rechtspersönlichkeit ist. Der/die Käufer:in wird somit neue/r Eigentümer:in der Gesellschaft.

Oftmals sind  auch steuerliche Überlegungen ausschlaggebend dafür, welche der beiden Varianten gewählt wird. So führt ein Share Deal im Regelfall nicht zur Aufdeckung von stillen Reserven.

Üblicher Ablauf einer Transaktion:

Obwohl jeder Unternehmens(ver)kauf unterschiedlich ist, gibt es dennoch einige allgemeine Schritte, die bei den meisten Unternehmens(ver)käufen zu beachten sind. Im Folgenden finden Sie einen Überblick über den üblichen Ablauf einer solchen Transaktion:

  • Vorbereitung: Der erste Schritt beim Verkauf eines Unternehmens besteht darin, es für den Verkauf vorzubereiten. Dazu kann es gehören, eine Unternehmensbewertung einzuholen, die Finanzunterlagen zu ordnen und Marketingmaterialien sowie einen Verkaufsprospekt vorzubereiten.
  • Suche nach einem/einer Käufer:in: Sobald das Unternehmen zum Verkauf bereit ist, besteht der nächste Schritt darin, eine/n Käufer:in zu finden. Dies kann die Zusammenarbeit mit einem/einer Unternehmensmakler:in (siehe dazu auch die Nachfolgebörse der WKO unter https://www.wko.at/service/gruendung-uebergabe/nachfolge.html), die Werbung für den Verkauf im Internet oder in Printmedien oder die direkte Kontaktaufnahme mit potenziellen Käufer:innen beinhalten.
  • Vertraulichkeit: Der Verkauf eines Unternehmens erfordert häufig die Offenlegung sensibler Informationen, wie z.B. Jahresabschlüsse, Kundenlisten und Geschäftsgeheimnisse. Ein:e Anwalt/Anwältin kann Unternehmenseigentümern helfen, ihre vertraulichen Informationen zu schützen, indem er/sie Vertraulichkeitsvereinbarungen (NDAs) entwirft. Diese Vereinbarungen hindern potenzielle Käufer:innen daran, vertrauliche Informationen an Dritte weiterzugeben, und gewährleisten, dass die Interessen des Unternehmensinhabers geschützt werden.
  • Sorgfältige Prüfung: Käufer:innen führen im Regelfall eine Due-Diligence-Prüfung durch, bevor sie ein Angebot zum Kauf eines Unternehmens abgeben. Ein/e Anwalt/Anwältin kann Unternehmern bei der Vorbereitung auf diesen Prozess helfen, indem er/sie sicherstellt, dass alle erforderlichen Unterlagen in Ordnung sind, und sie bei der Beantwortung von Informationsanfragen und der Durchführung einer rechtlichen Due-Diligence-Prüfung berät. Diese Due-Diligence-Prüfung könnte potenzielle Probleme mit dem Verkauf aufdecken, und ein/e Anwalt/Anwältin kann dabei helfen, diese Probleme zu lösen, bevor sie die Transaktion gefährden.
  • Verhandlung: Das Aushandeln der Bedingungen eines Unternehmens(ver)kaufs kann eine Herausforderung sein, insbesondere wenn der/die Käufer:in ein Team erfahrener Verhandlungsführer an seiner/ihrer Seite hat. Ein/e spezialisierter/spezialisierte Anwalt/Anwältin kann als Puffer zwischen dem Unternehmenseigentümern und dem/der Käufer:in fungieren und sicherstellen, dass die Verhandlungen professionell und produktiv bleiben.
  • Closing/Abschluss der Transaktion: Sobald die Verhandlungen abgeschlossen sind und die Parteien sich auf die Verkaufsbedingungen geeinigt haben, werden die Parteien zum Abschluss der Transaktion übergehen. Zu diesem Zeitpunkt überweist der/die Käufer:in dem/der Verkäufer:in in der Regel Geldmittel im Austausch gegen die Vermögenswerte oder Anteile des Unternehmens, je nach Art der Transaktion.
  • Post-Closing: Nach dem Abschluss der Transaktion gibt es möglicherweise Verpflichtungen, die erfüllt werden müssen, z. B. die Übertragung von Lizenzen und Genehmigungen oder die Sicherstellung, dass das Unternehmen auch unter den neuen Eigentümern reibungslos weiterläuft.

Zusammenfassung:

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Verkauf eines Unternehmens häufig ein komplexer und zeitaufwändiger Prozess ist, der Fachwissen in verschiedenen Bereichen erfordert. Ein:e spezialisierter/spezialisierte Anwalt:in hilft Unternehmenseigentümern dabei, rechtliche Fragen zu klären, vertrauliche Informationen zu schützen, sich auf die Due-Diligence-Prüfung vorzubereiten, die Bedingungen auszuhandeln und den Verkauf abzuschließen. Kurz gesagt, die Beauftragung eines/einer spezialisierten Anwalts/Anwältin sollte für jede/n Unternehmer:in, der/die sein Unternehmen verkaufen möchte, eine kluge Investition sein.

 

Und wie ging die Beratung für meinen Mandanten aus? Wir haben die Transaktion als Asset Deal strukturiert. D.h. der laufende Betrieb wurde übertragen. Die Haftung meines Mandanten haben wir durch genau definierte Haftungsregelungen reduzieren können. Der für den jungen Arzt doch recht hohe Kaufpreis wurde fremdfinanziert und beim Closing komplett gezahlt.